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   VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690   

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VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690 (https://dejure.org/2019,38030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690 (https://dejure.org/2019,38030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2019 - 1 ZB 17.1690 (https://dejure.org/2019,38030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwZVG Art. 19, 31, 37
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Fälligerklärung eines Zwangsgeldes bzgl. Baueinstellung

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Fälligerklärung eines Zwangsgeldes bzgl. Baueinstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwZVG Art. 19; VwZVG Art. 31; VwZVG Art. 37
    Fälligkeit eines Zwangsgeldes; Verstoß gegen eine Baueinstellung

  • rechtsportal.de

    VwZVG Art. 19; VwZVG Art. 31; VwZVG Art. 37
    Feststellungsklage gegen die Fälligerklärung eines Zwangsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Baueinstellung; Fehler bei der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).

    Die unzutreffende Zuordnung des Arguments unter den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist unschädlich (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546; BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 1 ZB 18.765 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285).
  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 305).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zu beweisende Tatsache nicht aufgeklärt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.10.2016 - 2 A 2.16 u.a. - NVwZ 2017, 232; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 108 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 5; B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 305).
  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 1 ZB 14.68

    Beseitigungsanordnung für verfallenes Wohngebäude

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 5; B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18

    Verwertung des Protokolls eines Augenscheintermins; Urteilsinhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
    Ein Begründungsmangel liegt - außer in den Fällen des Fehlens jeglicher Begründung - vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2018 - 4 B 33.18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 1 ZB 18.765

    Zwangsgeld gegen Gaststätte wegen Verstoßes gegen Auflage hinsichtlich der

  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404

    Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich

    In diesem Fall kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2019 - 1 ZB 17.1690 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 26.10.2022 - 4 BN 22.22 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 24 ZB 23.1372

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, "Reichsbürger", Verdacht auf Zugehörigkeit

    In diesem Fall kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 16.9.2019 - 1 ZB 17.1690 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 26.10.2022 - 4 BN 22.22 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.02.2023 - 15 ZB 22.2506

    Berufungszulassung bei Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des

    In diesem Fall kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 16.9.2019 - 1 ZB 17.1690 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 26.10.2022 - 4 BN 22.22 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Ablehnung einer Baugenehmigung

    In diesem Fall kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 16.9.2019 - 1 ZB 17.1690 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 26.10.2022 - 4 BN 22.22 - juris Rn. 16).
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